Ob ein Kostenerstattungsanspruch für außergerichtlich aufgewendete Anwaltskosten aus Anlaß der Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung besteht, regelt eine neue Regelung vom Bundesgerichtshof. Die Verördnung VI ZR 224/05 regelt mögliche Ersatzansprüche. Ob ein Kostenerstattungsanspruch besteht oder nicht ist nicht pauschal zu beantworten. Sollte man Opfer einer unberechtigten Inanspruchnahme werden sollte man einen Rechtsanwalt kontaktieren um den Einzelfall zu klären. Schnell können Folgekosten entstehen und den Einzelfall mit einem ausgebildeten Fachmann zu klärem spart oft Geld und Zeit.