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 Ausgleichsanspruch Flugverspätung

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Im Februar 2005 wurden mit einer Verordnung des Europäischen Parlaments die Rechte von Fluggästen gestärkt. Fluggästen stehen jetzt gewisse Mindestrechte zu. Auch die Durchsetzung der Rechte soll mit der Verordnung erleichtert werden. Die Praxis zeigt allerdings, das oft ein Rechtsanwalt für Reiserecht benötigt wird, um die Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Bei Flügen bereits bis zu 1.500 Kilometern, die 2 Stunden Verspätung haben, muss die Fluggesellschaft Betreuungsleistungen bereitstellen, wie z.B. unentgeltliche Mahlzeiten und Erfrischungen, sowie für kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten zu sorgen. Welche Rechte einem Fluggast zustehen kann meinst nur ein Fachmann für Reiserecht beurteilen. Um einen Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung durchzusetzen sollte man sich von einen Rechtsanwalt beraten lassen.

Eingestellt von Jonas Brueggemann 30 Wochen 1 Tag alt – Populär seit 30 Wochen 1 Tag
Kategorie: Reisen   Tags:

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